BEWUSST – PLANEN, BAUEN, LEBEN

Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen

Was sollten Sie darüber wissen?

Die HOAI ist eine für verschiedene Planungsaufgaben, in einzelne Planungsphasen aufgegliederte, gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung. Anhand dieser Festlegungen sind bundesweit sämtliche Architekten und Ingenieure gleichermaßen an einen vorgegebenen "Honorarspiegel" gebunden. Da eine ausführlichere Darstellung an dieser Stelle zu weit führen würde, bieten wir ausführliche Gespräche und Beratungen an. Des weiteren können Sie umfassende Infos unter www.HOAI.de erhalten.

In welche Leistungsphasen gliedert sich die HOAI? Hier eine Kurzübersicht.

Phase 1: Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung mit dem Bauherren
  • Beratungen zum Leistungsbedarf und -umfang

Phase 2: Vorplanung

  • Ausarbeiten der Zielvorstellungen
  • Planungs- und Projektvorbereitung mit Untersuchung von Alternativlösungen
  • Herausfiltern einer Vorzugsvariante
  • Klären und Erläutern von allumfassenden Zusammenhängen
  • Vorverhandlung mit Behörden
  • Darstellung: Skizzen, ansatzweise zeichnerische Darstellung

Phase 3: Entwurfsplanung

  • Stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes
  • Darstellung: Zeichnungen M 1:100, ggf. Detailangaben

Phase 4: Genehmigungsplanung

  • Erarbeitung von Vorlagen für die beteiligten Baubehörden
  • Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen einschl. notwendiger Berechnungen
  • Einreichen der Unterlagen

Phase 5: Ausführungsplanung

  • Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben
  • endgültige und vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
  • Darstellung: Zeichnungen M 1:50 bis 1:1, je nach Notwendigkeit
  • Berücksichtigung der Angaben der fachlich Beteiligten

Phase 6: Vorbereitung der Vergabe

  • Ermittlung und Zusammenstellen von Mengen für die auszuschreibenden Leistungen
  • Aufstellung von Leistungsbeschreibungen

Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

  • Einholen von Angeboten
  • Auswertung der Angebote
  • Mitwirkung bei der Auswahl des Bieters und Bieterverhandlungen

Phase 8: Objektüberwachung

  • Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Aufmaß- und Rechnungsprüfung
  • Mängelfeststellung und Überwachung der Beseitigung 

Phase 9: Objektbetreuung

  • Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche